Versicherungen
Mit welchem Versicherungsanbieter arbeitet ferienshop.ch zusammen?
ferienshop.ch vermittelt die Angebote der EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNGS AG. Sie können aber auch über den Reiseveranstalter Ihrer gebuchten Reise eine Versicherung abzuschließen.
Wie kann ich eine Versicherung abschließen?
Der Abschluss einer Versicherung bei der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNGS AG ist über unser Buchungsformular sowie per Internet, E-Mail oder Fax möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Vertragsbedingungen der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNGS AG und berücksichtigen Sie generell die Abschlussfristen.
Wann kann ich eine Versicherung abschließen?
Die Versicherung kann bis 15 Tage nach Buchungsdatum abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Reisen oder Versicherungen nur am Buchungstag. Versicherungsangebote ohne Annullierungskosten- oder Reiseabbruchversicherung können Sie jederzeit vor dem Reisantritt abschließen. Heilungskosten-/Gästeversicherungen müssen bis spätestens dem fünften Tag nach dem Einreisedatum in die Schweiz getätigt werden.
Welche Angaben werden für einen Versicherungsabschluss benötigt?
Für den Versicherungsabschluss benötigen wir die Namen der Reiseteilnehmer und den Reisepreis pro Person, damit der richtige Tarif ermittelt werden kann. Spezielle Versicherungen erfordern außerdem die Angabe des Geburtsdatums und Jahresversicherungen darüber hinaus den Versicherungsbeginn, der nicht mit dem Reisedatum identisch sein muss.
Wird eine Versicherung pro Person, pro Zimmer oder pro Buchung abgeschlossen?
Das ist unterschiedlich. Ist jedem Reiseteilnehmer ein Reisepreis zugeordnet, erfolgt der Versicherungsabschluss pro Person, wobei Familienversicherungen ausgenommen sind. Bei Reisepreisen, die nicht pro Person, sondern pro Objekt angezeigt sind, erfolgt auch der Versicherungsabschluss pro Objekt.
Wann kann ich einen Familientarif anwenden?
Zur Familie zählen die im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehe- oder Konkubinatspartner, Eltern, Grosseltern und Kinder. Mitversichert sind auch minderjährige Ferien- und Pflegekinder sowie die nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder.
Was muss ich tun, wenn ich meine Reise umgebucht habe (Preis-, Datums-, Namensänderung etc.)?
Bitte weisen Sie uns in diesem Fall darauf hin, dass auch die Versicherungspolice geändert werden muss. Sollte sich Ihr Reisepreis durch die Umbuchung erhöht haben, muss eventuell auch ein höherer Tarif abschlossen werden.
Gibt es bei den Versicherungen einen Selbstbehalt?
Ja, die Versicherungsangebote der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNGS AG enthalten einen Selbstbehalt/eine Selbstbeteiligung. Wie hoch dieser für die verschiedenen Versicherungsarten ist, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Wo kann ich die Versicherungsbedingungen nachlesen?
Die Versicherungsbedingungen können Sie unter «Reiseversicherungen» nachlesen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch gern vor Abschluss der Versicherung per E-Mail zu. Anschließend erhalten Sie die Versicherungsunterlagen automatisch von uns zugesandt.